Keine nationalen Alleingänge

Nationale Alleingänge nutzen den deutschen Milchbauern wenig. Eine freiwillige Reduzierung der deutschen Milchmenge, wie sie das Milchgipfelpaket vorsah, hätte sich auf die europaweite Anlieferungsmenge nicht preiswirksam ausgewirkt. Das Mengen-Signal wäre von unseren Nachbarn dankbar aufgenommen worden, um die freie deutsche Milchmenge selbst zu produzieren.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung im Bundesrat stand in Brüssel die europaweite Milchquotenerhöhung längst fest. Die Minister diskutierten nur noch die Kompromissvorschläge (5 x 1% oder 1 mal 5 % Quotenerhöhung). Daher war die Bundesratsentscheidung vom 7. November, das Milchgipfelpaket abzulehnen, konsequent und ehrlich.  Das Gegenteil von ehrlich waren die Kommentare des bayerischen Ministerpräsidenten nach der Bundesratsentscheidung, der entrüstet tat, als habe er nicht genau gewußt, was in Brüssel gelaufen ist!

Forderungen

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1. Abschaffung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas

Wettbewerb kann letztendlich nur funktionieren, wenn unter den Wettbewerbern gleiche steuerliche und rechtliche Bedingungen vorliegen. Daher ist es die vordringlichste Aufgabe der nationalen Politik und der berufsständischen Vertretung, alle wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen zu Ungunsten der heimischen Landwirtschaft zu beseitigen und eine europaweite Harmonisierung herbeizuführen.
- Absenkung der Dieselbesteuerung
- Abschmelzen der Milchprämie stoppen - siehe auch Unternehmen Milch Pressemitteilung
- transparente Kennzeichnung von Milchprodukten - siehe auch Beitrag Unternehmen Milch zum Grünbuch EU
- Einführung steuerlicher Risikoausgleichsrücklage

2. Lineare Verteilung der von der EU beschlossenen Quotenerhöhungen

Von einer Einstellung der zusätzlichen Quote in die nationale Reserve profitieren nur Überlieferer. Sollte gleichzeitig die Bundessaldierung wegfallen, würden deutsche Milcherzeuger ganz leer ausgehen. EU-rechtliche Ansprüche auf Zuteilung sind jedoch nicht auszuschließen. Es könnte dann ein Haftungsfall für den Staat eintreten in Höhe der Superabgabe für die nicht zugeteilten Quotenmengen. Das Bestehen solcher Rechtsansprüche könnte in einem Musterprozess stellvertretend für alle 100.000 deutschen Milcherzeuger abgeklärt werden. Die hieraus resultierende jahrelange Rechtsunsicherheit kann weder im Sinne der Politik noch der Erzeuger sein.

3. Beibehaltung der Molkerei- und Bundessaldierung

Die Abschaffung der Saldierung in Deutschland wird nicht zu einer Anhebung des Milchpreises durch geringere Anlieferungsmenge führen. Falls die deutschen Milcherzeuger tatsächlich weniger Milch produzieren, werden unsere europäischen Nachbarn die Mengen liefern. Wahrscheinlich ist es, dass die bisherigen Überlieferer nicht weniger produzieren, sondern Quoten kaufen bzw. von Unterlieferern übernehmen. Die Quotenkosten werden dann weiter steigen - im Hinblick auf das von Brüssel beschlossene Ende der Quotenregelung in 6 Jahren das völlig falsche Signal an die Milchviehhalter und würde die angestrebte „sanfte Landung“ konterkarieren.

4. Keine Quotenkürzung durch die Hintertüre

Die Veränderung des Umrechnungsfaktors für Milch von 1,02 auf 1,03 darf nicht zur Quotenkürzung für deutsche Milchbauern führen. Daher fordern wir, dass wenn der Umrechnungsfaktor Milch verändert wird, eine entsprechende Erhöhung der Milchquote erfolgt.



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