Quote des Erzeugerbetriebes hat keinen Einfluss auf die zukünftige Liefermenge

Das ist eine der Aussagen die auf der Arbeitstagung der Erzeugerberater des Landesverbandes bayerischer und sächsischer Molkereifachleute und Milchwirtschaftler (LBM) in Wiggensbach/Allgäu gemacht worden sind.

Hier der Beitrag von Susanne Nüssel, Geschäftsführerin des Verbandes der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e.V. (VBPM):

35. Arbeitstagung der Erzeugerberater, Wiggensbach

Überlegungen zu den vertraglichen Beziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien im Hinblick auf das Auslaufen der Quote.

Die Vertragsgestaltung der Molkereien

Die Unternehmen schließen mit den Milchlieferanten bzw. der MEG oder der Liefergenossenschaft einen Milchkaufvertrag und unter Umständen eine Lieferordnung. Genossenschaften regeln das Verhältnis zwischen Mitglied und Molkerei über die Satzung und unter Umständen mit einer Lieferordnung.

Die Erwartungen der Milcherzeuger früher und heute

Traditionell waren langfristige Verträge mit Liefer- und Abnahmeverpflichtung in der Milchwirtschaft verbreitet. Vor allem in Genossenschaften blickt man auf eine ausgeprägte, vertragliche Bindung zwischen Milcherzeuger und Molkerei zurück, die in der Satzung verankert ist. Die Privaten Unternehmen bildeten mit Ihren Milcherzeugern starke emotionale Bindungen; die Milcherzeuger fühlten sich mit dem Unternehmen verbunden und gehörten zur Familie. Preisverhandlungen basierten auf einem Grundpreis, der je nach Ertrag über Zuschläge angepasst wurde. In den Genossenschaften ergab sich der Auszahlungspreis aus dem Erlös und wurde meist über Nachzahlungen am Jahresende abgeschlossen. Seit 1984 war die Menge durch die Quote fixiert, davor wurden die Überschüsse in die Intervention verkauft.

Heute wollen die Milcherzeuger ihre Milch verkaufen und nicht liefern. Das gute und auf Langfristigkeit ausgelegte Verhältnis zwischen Milcherzeuger und Unternehmen wurde mit einem schlechten Beigeschmack versehen und seit dem steht die Kündigung des Liefervertrags im Mittelpunkt vieler Verhandlungen. So gerät die Vertragslaufzeit in den Konflikt zwischen Sicherheit und Flexibilität. Die Regulierung der Menge soll zukünftig in Erzeugerhand und der Milchpreis soll nach Erzeugerbedarf verhandelt werden. Die neue Studie der Georg August Universität von Prof. Dr A. Spiller / M. Sc. S. Schlecht ( Download als pdf ) belegt, was bundesweit zu spüren ist. Besonders Großbetriebe wechseln häufiger, fordern unterjährige Preisverhandlungen und nutzen die Kündigung als Druckmittel. Langfristige Bindungen und die traditionellen Vertragsgestaltungen widersprechen der bevorzugten Vertragslaufzeit von 1-2 Jahren. Zudem hat die Flexibilität der Menge einen hohen Stellenwert, ebenso wie die Milchpreisbildung.

Vertragsbestandteile

Der Milchkaufvertrag regelt neben einigen Formalien vor allem den Preis, die Vertragsdauer bzw. die Kündigung und die Sanktionsmechanismen. Sonstiges, wie zum Beispiel die Qualität, die gesetzlichen Bestimmungen, die Regelung der Abholung, etc. sind im Vertrag oder evtl. in einer Lieferverordnung verankert. Die Menge der Milch wir aktuell über die Quote fixiert. Das Auslaufen der Quote in 2015 bewirkt eine große Unsicherheit bei den Milcherzeugern und in den Unternehmen. <<Mengenregelung Ja oder Nein>> beschäftigt die Beteiligten, lässt Misstrauen aufkommen und gibt Raum für leidenschaftliche Diskussionen.

Die Milchpreisfindung - eine der Kerngrößen der Branche

kosten-milchprodukt

Starke Schwankungen der Erträge aus unterschiedlichen Nettoverwertungen, neue rechtliche und technische Möglichkeiten der Molkereien (z.B. Eiweißstandardisierung) sowie eine höhere Anzahl an Milchkäufern erschweren die Milchpreisfindung. Das angeschlagene Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern und die starken Schwankungen am Milchmarkt erzwingen flexible Regulative zur Absicherung des Milchpreises. Problematisch ist zum Beispiel ein Vergleichspreis mit ausgewählten Molkereiunternehmen, der um einen Betrag x überzahlt wird. So schrauben sich die Auszahlungspreise – vor allem wenn sich die Unternehmen untereinander vergleichen - nach oben, abgekoppelt vom betriebswirtschaftlichen Ergebnis. Milchpreissysteme müssen zukunftsfähig sein und sich an dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis des Molkereiunternehmens orientieren.

Modelle der Mengenregulierung zur Diskussion

A/B Modell
Für eine bestimmte Liefermenge wird ein fester Preis fixiert. Gleichzeitig wird dem Milcherzeuger die Möglichkeit gegeben, diese feste Liefermenge zu überschreiten, aber zu einem niedrigeren Preis.


Closed shop
Dieses Modell eignet sich für Genossenschaftsmolkereien. Die komplette erzeugte Milchmenge der Mitglieder wird abgenommen – ohne Mengenbeschränkung. Bei Bedarf kann zusätzliche Milch über den Spotmarkt oder von Vertragslieferanten bezogen werden.

„Fonterra-Modell“
Bei der neuseeländischen Großmolkerei Fonterra ist eine Erhöhung der Milchanlieferung durch den einzelnen Milcherzeuger verbunden mit der Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile.


Schweizer Modell
Seit Mai 2009 ist die Milchquote in der Schweiz abgeschafft. Alle Pläne die Milchanlieferung der Milchbauern privatrechtlich zu steuern, sind bislang gescheitert.

Cooperatives Working Together (CWT)
Das CWT hat nicht direkten Einfluss auf die einzelbetriebliche Produktionsmenge oder den Milchpreis einer speziellen Molkerei. Das von den amerikanischen Molkereigenossenschaften initiierte freiwillige CWT-Programm sieht im Wesentlichen den Herauskauf von Milchkühen und Färsen zur Stabilisierung des Milchmarktes und damit der Milcherzeugerpreise vor. Getragen wird die Aktion vom Milchbauernverband (NMPF), finanziert über eine freiwillige Abgabe in Höhe von 0,17 Cent/kg.

Kanadisches Model
Das kanadische Modell basiert im Wesentlichen auf drei Säulen: starker Außenschutz, Milchquotenmenge bis zu nahezu 100 % auf die Nachfragemenge abgestimmt, sowie einem halbstaatlichen Preisfestsetzungssystem, an dem sich die Molkereien zu orientieren haben.


Alle diese Modelle verfolgen die Idee, die Menge zu planen. Es wird jedoch nach dem Auslaufen der Quote in 2015 kein einheitliches Modell in der EU, in D oder BY geben und die jeweilige Quote des Erzeugerbetriebes hat keinen Einfluss auf die zukünftige Liefermenge. Der Milchkaufvertrag kann kein Ersatz für die Quote sein, sondern wird einzelbetrieblich oder auf den Ebenen der Milcherzeugergemeinschaften oder der Liefergenossenschaften die Handhabe der Anlieferungsmenge individuell regeln.

Vertragslaufzeit
Je nach Marktlage sind Milcherzeuger und Molkereien an unterschiedlichen Vertragslaufzeiten interessiert. Vertragslaufzeit und Milchpreisbildung beeinflussen sich gegenseitig. Die Philosophie des einzelnen Unternehmers prägt die Präferenzen bei der Vertragsdauer.

Sanktionen zur Einhaltung des Vertrags
Hält einer den beiden Vertragspartner die festgehaltenen Regeln nicht ein, werden Sanktionen vereinbart. Aus Gründen der Gerechtigkeit müssen diese auch tatsächlich verhängt und angewendet werden. Eine neue Herausforderung in der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern.

Ausblick
Weder Milcherzeuger noch Molkereien sind in der Entwicklung stehen geblieben und die Liberalisierung des Milchmarktes fordert einen Tribut bei den Lieferbeziehungen. Um diese erarbeiten zu können, ist es zwingend notwendig, das gegenseitige Vertrauen wieder herzustellen Es gilt alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Milchstandort Deutschland zu stärken. Dabei muss die Erzeugerstruktur beachtet werden, sämtliche Informationen sind sachlich und nüchtern weiterzugeben, die weltweiten Märkte sind maßgebend für die Produktpalette und der tatsächliche Unternehmensertrag bestimmt den Milchauszahlungspreis.

München, September 2009, Susanne Nüssel


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