Beschluss zur Blauzungenimpfung

Ein Landwirt klagt gegen den angeordneten BT-Impfzwang in Bayern und beantragte in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Aussetzung des Impfzwangs. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss vom 11. Febr. 2009 die beantragte Aussetzung abgelehnt.  Der vollständige Beschluss steht hier.

Impfzwang gegen Blauzungenkrankheit ist rechtmäßig.

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