Beschluss zur Blauzungenimpfung
12.03.2009
Ein Landwirt klagt gegen den angeordneten
BT-Impfzwang in Bayern und beantragte in einem
vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Aussetzung
des Impfzwangs. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss vom
11. Febr. 2009 die beantragte Aussetzung
abgelehnt. Der vollständige Beschluss steht
hier.
Impfzwang gegen Blauzungenkrankheit ist rechtmäßig.
Impfzwang gegen Blauzungenkrankheit ist rechtmäßig.
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