Standpunkte Milchpolitik

Unterschiedliche Meinungen gab es schon immer bezüglich der Milchpolitik.


In den letzten Wochen verschärften sich jedoch die Diskussionen, diese Liste von
Standpunkten soll eine Orientierung geben.

Ist zur Abschaffung der Molkerei- und Bundessaldierung eine Änderung des EU-Rechts notwendig?

Eine Meinung:
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 wird dem jeweiligen Mitgliedsstaat die Möglichkeit eingeräumt, ungenutzte Referenzmengen evtl. neu zuzuweisen, d. h. zu saldieren, schreibt es aber nicht zwingend vor. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits mehrfach entschieden, dass es keine staatliche Verpflichtung zur Durchführung einer Saldierung gibt (BFH Beschlüsse VII B 136/99 und VII B 309/02) und diese Auffassung sogar als eindeutig bezeichnet.

Unternehmen Milch:
VERORDNUNG (EG) Nr. 1788/2003 vom 29. September 2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor regelt die Saldierungsmöglichkeiten (Artikel 10) und die Modalitäten zur Erhebung der Superabgabe
Sinngemäß:
Eine Verrechnung von Unterlieferungen mit Überlieferungen erfolgt kraft EU-Rechts automatisch! D. h. solange die nationale Milchquote unterliefert wird, greifen die Saldierungsmöglichkeiten nicht.
Unabhängig vom gewählten Saldierungsverfahren muss nach Brüssel zwingend die Abgabe abgeführt werden, die der Überlieferung der nationalen Garantiemenge entspricht.
Wird die Saldierung ausgesetzt oder eingeschränkt, verbleiben die daraus resultierenden zusätzlichen Abgabemittel im Mitgliedstaat.

Muss in Bezug Anpassung Umrechnungsfaktor die nationale Referenzmenge erhöht werden?

Eine Meinung:
Schon heute lässt die bestehende Verordnung die Anwendung des Umrechnungsfaktor 1,03 zu. Insoweit besteht keine Veranlassung durch die EU, die nationale Quote zu erhöhen. Sollte die EU-Kommission wider Erwarten auf Betreiben der deutschen Molkereiwirtschaft die nationale Quote erhöhen, so bestünde die Möglichkeit, diese Erhöhung in der nationalen Reserve zu belassen und damit das Potential für eine flexible Marktsteuerung zu erhöhen. Genau betrachtet, würde mit der Erhöhung der nationalen Quote wegen der Anpassung des Umrechnungsfaktors die bisherige Benachteiligung der deutschen Milcherzeuger sogar bestätigt.


Unternehmen Milch:
Die Änderung des Umrechnungsfaktors auf 1,03 bewirkt eine Quotenkürzung durch die Hintertüre. So steht es auch im Verordnungsentwurf des Bundesministeriums zur Milch-Güteverordnung. Zitat.“ Rechnerisch tritt eine Erhöhung (der Milchmenge) um 0,98 ein“. Wird genauso viel Milch in Litern gemolken wie bisher, ist die Quote (gemessen in kg) früher voll.

Sind die BDM-Vorschläge als nationale Alleingänge zu sehen?

Eine Meinung:
1) Nehmen Sie das Beispiel Umrechnungsfaktor, hier handelt es sich um eine Beseitigung eines Wettbewerbnachteiles, wir müssen, um unsere Quoten zu erfüllen, gegenüber den EU-Kollegen 1 % mehr Volumen ermelken.

2) Bei der Saldierung ist eine sehr differenzierte Handhabung in den EU-Staaten festzustellen. Wir haben bisher eines der liberalsten Saldierungssysteme und mit unseren Überlieferungen auch ganz wesentlich zu den Marktverwerfungen beigetragen. Die Forderung nach einer Flexibilisierung der Mengensteuerung ist auf EU-Ebene angelegt und deren Umsetzung wird auch über das EMB verfolgt. Die BDM-Forderungen sind ein Beitrag zu mehr Wettbewerbsgleichheit und Marktwirtschaft, keinesfalls nationale Alleingänge.

Unternehmen Milch:
1) Andere EU- Staaten haben den Umrechnungsfaktor schon vor der Einführung der Quoten auf 1,03 festgelegt. Das Gewicht der Rohmilch hängt mit der spezifischen Zusammensetzung der Inhaltsstoffe zusammen, die sind auf jedem Betrieb verschieden. Es ist keine fixe Größe.

2) Die nationale Saldierung beruht auf EU-Recht und gilt deshalb in allen EU-Staaten gleichermaßen. Hierbei ist zur Zeit eine Tendenz zur Liberalisierung in den Nachbarländern erkennbar, z. B. hat Frankreich dieses Jahr sein striktes Quotenregime (Molkereiquote, Flächenbindung) gelockert und es so den dortigen Milchbauern ermöglicht, ihre Milchproduktion um 7% in der ersten Jahreshälfte 2008 zu steigern. In Italien befindet sich ein Gutteil der Milcherzeuger gar nicht innerhalb des Quotensystems – der italienische Staat übernimmt für sie die Superabgaben. Ganz allgemein stehen die Zeichen auf Wettbewerb zwischen den Milcherzeugern der europäischen Staaten. Jede Selbstbeschränkung in Deutschland wird woanders mit großem Applaus entgegengenommen.

Selbstverständlich fordert der BDM die EU-weite Umsetzung seines Konzepte, aber das interessiert außerhalb Deutschlands fast Keinen. Das EMB hat nach eigenen Angaben des BDM 70.000 Mitglieder, aber in der EU gibt es über eine 1 Mio. Milchbauern. In anderen EU-Staaten wir z.B. Polen, Tschechien oder den Niederlanden werden statt einer Mengensteuerung eine jährliche Erhöhung der Milchquote um 5 % gefordert.

Verlieren die deutschen Milcherzeuger dadurch Marktanteile

Eine Meinung:
1) Marktanteile erzielt man mit Umsatzerlösen die wiederum abhängig sind von der Wertschöpfung für die hergestellten Produkte. Durch innovative Produkte lassen sich somit zusätzliche Marktanteile erzielen. Es stellt sich vielmehr die Frage, warum man z. B. französischen Käse in Deutschland zuhauf verzehrt, umgekehrt aber deutscher Käse in Frankreich eine eher untergeordnete Rolle spielt. Könnte an der fehlenden Produktinnovation bzw. gehobenen Qualitätsansprüchen der Franzosen liegen.

2) Falls wirklich durch die Volumenanpassung in Deutschland zusätzliche Milchmengen aus den benachbarten EU-Staaten herein fließen sollten, so fehlen diese dort. Der Milchmarkt ist europäisch angelegt, in allen Ländern bestehen Mengenvorgaben. Das würde den deutschen Molkereien wiederum zusätzliche Marktchancen eröffnen. Durch die bestehenden WTO-Zollabkommen mit entsprechenden Zollsätzen, deren Absenkung durch das Scheitern der WTO-Verhandlungen nicht zustande kommt, ist es auch nicht möglich, neben dem bestehenden Mindestzugang in Höhe von 5 % weitere Mengen zu importieren.

Unternehmen Milch:
1) Erstaunlich dass 40 % der in Deutschland erzeugten Milch ins Ausland geht. Wenn wir aber im Preisniveau durch Mengenkürzung o.ä. über dem Niveau der Käuferländern lägen, kauft uns niemand mehr Milch ab. Unsere Handelsketten sehen sich jetzt schon nach Lieferanten aus dem Ausland um, zu denen sie während des Streiks Kontakte geknüpft haben. Während des Milchstreiks haben Bayr. Milcherzeuger 60 Mio. Tonnen Rohmilch nicht nach Italien geliefert. Das erledigten die französischen Kollegen. Daher werden wir Marktanteile im Inland sowie im Export verlieren.
Noch eine Idee für den BDM: Man könnte ja den Deutschen verbieten, ausländische Produkte zu verzehren...

2) Wenn der deutsche Markt attraktiv ist für unsere europäischen Nachbarn (also ein höheres Preisniveau bietet), werden zusätzliche Mengen dort erzeugt und entweder in Form von Rohmilch (über den Spotmarkt) oder als fertiges Milchprodukt auf unseren heimischen Markt drücken. Gerade Molkereien, die sich durch die Abschaffung der Molkereisaldierung mit einer gesunkenen Anlieferung der EIGENEN LIEFERANTEN konfrontiert sehen, müssen dann auf dem Spotmarkt einkaufen, um ihre Auslastung beibehalten zu können. Wie das geht, haben die Molkereien und der LEH während des Milchstreiks bestens unter Beweis gestellt.

Die BDM-Strategie der flexiblen Marktsteuerung ist ein planwirtschaftlicher Ansatz und somit althergebracht. Wie ist es wirklich zu sehen?

Eine Meinung:
1) Die Vorstellungen über den viel zitierten freien Markt gehen weit auseinander. Während manche meinen, mit dem freien Markt verbunden ist, jeder kann soviel Milch produzieren, wie er dazu in der Lage ist, zeigt die Realität etwas anderes. So müssen sich die neuseeländischen Milcherzeuger, falls sie zusätzliche Milchmengen produzieren wollen, mit dem eineinhalbfachen Jahresmilchgeld diese zusätzliche Produktion bei der Molkerei erkaufen .:

2) Wirkliche Marktwirtschaft ist geprägt von konsequenter Planung. Zunächst erfasst jeder unternehmerisch denkender Wirtschaftszweig seine Kostensituation. Was muss erlöst werden, um Vollkostendeckung und Gewinnerwartung realisieren zu können. Zweiter Schritt ist, mit Marktanalysen und Abfrage der Marktsituation bei den selbst in der Milchvermarktung stehenden Milcherzeugern die realistische Nachfrage zu ermitteln. Anhand der Fakten wird die zu erzeugende Milchmenge festgelegt. Genauso, wie es uns andere Branchen vormachen.

3) Sollte sich eine Belebung der Nachfrage ergeben, könnten bei Vorhandensein eines Quotenpools, gespeist aus der nationalen Reserve, zusätzliche Produktionsmengen freigegeben werden. Bei zurückgehender Nachfrage wiederum zurückgenommen werden.

Unternehmen Milch:
1) Die neuseeländischen Milcherzeuger sind fast alle in Genossenschaften (Fonterra) organisiert. Wenn sie mehr Milch produzieren wollen, müssen sie genau wie in Deutschland auch, weitere Anteile zeichnen. Die Anteile sind höher als in Deutschland. Aus Sicht einer vollkommen exportorientierten Vermarktung erbringen die Milcherzeuger dieses Kapital, um die weltweite Vermarktung ihrer zusätzlichen produzierten Milch zu finanzieren. Ferner werden die Genossenschaftsanteile verzinst. Bei Ausscheiden aus der Genossenschaft, erhält jeder seine Anteile zurück.

2) Nicht die ganzen Wirtschaftszweige erfassen ihr Kostensituation, sondern jeder Marktteilnehmer einzeln! Denn jeder hat andere Vorausetzungen für seine Kostenkalkulation. Oder haben alle Metzger, Installateure, KFZ-Mechaniker die gleichen Kosten und Preise? In anderen Branchen ist es vielmehr so, wenn ein Marktteilnehmer einen Preis kalkuliert, der höher ist als bei einem anderen Anbieter, dann bleibt er möglicherweise auf seinen Waren sitzen.

3) Eine Steuerung der Milchmenge „auf den Punkt“ war und ist uns nicht möglich, da die Milch von Lebewesen und nicht von Maschinen erzeugt wird. Der BDM verliert kein Wort darüber, wie eine Mengensteuerung aufgebaut und gesteuert werden soll. Wer soll die jeweils passende Milchmenge denn festlegen? Nach welchen Kriterien soll diese festgelegte Menge dann auf die Erzeuger oder Molkereien verteilt werden? Auf freiwilliger Basis, also ohne staatlichen Zwang, wird ein solches Modell nicht funktionieren. Wer bezahlt die notwenige Superbürokratie? Was kostet der Aufbau einer europaweiten Behörde/Organisation für 1 Mio. Milchbauern?
Auf EU-Ebene wird es nicht installiert werden, weil die Mehrheit der Staaten eine Mengensteuerung ablehnt. Im Gegenteil: Alle Instrumente, die im bisherigen Quotensystem zur Steuerung von Menge und Preis zusammenwirkten (Intervention, Außenschutz, Exporterstattungen), wurden und werden abgebaut.
Übrigens: Sollte sich die Nachfrage nach Milch beleben und die Auszahlungspreise steigen, produzieren die Bauern aus eigenem Antrieb mehr, dazu brauchen wir keinen BDM (s.h. 2007). Das Zurückfahren der Produktion funktioniert auch - nur etwas zeitverzögert. Wenn die Auszahlungspreise infolge hoher Anlieferung fallen, steigen vermehrt Erzeuger aus der Milchproduktion aus.

Können die Milcherzeuger flexibel auf sich sehr schnell veränderbare Marktsituationen reagieren?

Eine Meinung:
1) Wie schnell die Milcherzeuger auf sich verändernde Marktsituationen reagieren können, zeigte das Jahr 2007. Alleine durch die veränderte Haltungsdauer von potentiellen Schlachtkühen kann eine nicht unwesentliche Anpassung der produzierten Milchmengen erfolgen. Geht die Nachfrage zurück, so geht die Schlachtkuh etwas früher in Richtung Schlachtband, steigt sie an, wird die Abmelkkuh etwas länger gehalten.


Unternehmen Milch:
1) Fakten:
Wir haben nun seit 24 Jahren Erfahrung mit der Einhaltung einer starren Quote, mit unserer, stark von der Natur beeinflussten Produktion. Daher wissen wir wie schwer es ist die Milchquote einzuhalten. Bei eine jährlich wechselnden Zielmenge, würde das Einhalten noch viel schwieriger machen, da sich eine flexible Quote nach allem, nur nicht nach dem Wetter und der Gesundheit unserer Kühe richtet.

Zum Schlachtkuhmarkt gibt es eine einfach Bauernregel: Fällt der Auszahlungspreis tief nach unten, gehen die Kühe schneller zum Schlachten - steigt der Preis, werden sie länger gemolken. Klingt irgendwie logisch und was ist die Quintessenz daraus? Wir sollen keine Produkte auf dem Weltmarkt absetzen? Dazu brauchen wir keinen BDM.

Außenschutz

Eine Meinung:
1) Selbst der Bauernverband spricht vom Erhalt eines Außenschutzes. Für eine positive Argumentation im Hinblick auf den Erhalt vom Außenschutz ist eine Mengensteuerung absolut wichtig. Wir können nicht Drittlandsmärkte mit Exportoffensiven bedienen wollen/müssen, aber Produkte aus Drittländern, die unter ganz anderen Produktionsbedingungen im Hinblick auf Umweltauflagen, Sozialstandards, Energiekosten usw., nicht in unseren Markt gelangen lassen wollen. Es geht auch nicht darum, einen zusätzlichen Außenschutz aufzubauen, wenn das derzeitige Niveau gehalten werden kann und dazu steigende Weltmarktpreise sich einstellen, ist dies ausreichend.
Der Außenschutz ist selbstredend natürlich nicht im Sinne einer Insellösung für Deutschland zu sehen, sondern aufgrund der Vergleichbarkeit der Produktionsbedingungen für europäischen Markt erforderlich. Die bestehende Importzollhöhe für Butter beträgt 1,80 €/kg, der derzeitige Weltmarktpreis liegt bei 2,33 ¬€kg Butter. Damit ist ein Preisniveau von 4,13 €/kg EU-Butter abgesichert. Das ist nur geringfügig niedrigeres Butterpreisniveau als in der Hochphase 2007, wo Butter als eines der Eckprodukte mit entscheidend zur Milchpreis-Hausse beigetragen hat. Je höher der Weltmarktpreis für Butter notiert wird, desto besser ist der Außenschutz.
Die Entwicklung der Weltmarktpreise hängt mit entscheidend ab vom Marktverhalten der EU. Wenn die EU-Exporte expansiv ansteigen sollen, ist mit dadurch entstehendem Marktdruck ein Rückgang des Weltmarktpreises verbunden.

Unternehmen Milch:
1) Kommt darauf an. Das ist eine sehr einseitige Betrachtung. Der Weltmarktpreis sinkt nicht automatisch, wenn die EU ihre Exporte erhöht, es kommt vielmehr auf weitere Komponenten an, Lieferfähigkeit anderer Wettbewerber und die Nachfrage in anderen Staaten.

Die Mengensteuerung ohne Preisstützungssystem (Intervention, Außenschutz, Exporterstattungen) macht keinen Sinn/funktioniert nicht.

Eine Meinung:
1) Je geringer das europäische Preisstützungssystem ist, desto notwendiger ist eine Mengensteuerung. Können produzierte Mengen nicht mehr mit Exporterstattungen exportiert oder in die Intervention gegeben werden, dürfen sie nicht mehr produziert werden. Es verhält sich genau gegenteilig wie dargestellt, ohne Mengensteuerung wäre der Milchmarkt absolut auf Preisstützungssysteme angewiesen, ansonsten bricht der Markt zusammen. Da die gültigen WTO-Abkommen sowie durch die fehlende Bereitschaft, immense Summen an Steuergelder, die diese direkte Preisstützung erfordern, diese nicht mehr machbar ist, wird von den Befürwortern des Quotenausstieges indirekte Preisstützung gefordert in Form von Begleitmaßnahmen.

Unternehmen Milch:
1) Hier wird den Milcherzeugern die Fähigkeit abgesprochen, auf sich verändernde Märkte selbst angemessen zu reagieren - im Grunde eine Entmündigung! Niemand kann einem selbständigen Landwirt vorschreiben, was und wie viel er produzieren soll. Im Gegensatz zu dieser Bevormundung wollen wir uns selbst und die interessierten Kollegen darin weiterbilden, wie künftige Vermarktungsmodelle für unsere Milch gestaltet werden können. Wir trauen den Landwirten zu, ihre eigenen Produktionskosten zu kennen und zu steuern. Ein Durchschnittsmilchpreis für alle kann niemals „gerecht“ sein – die eine Hälfte verdient unglaublich gut und wird ihre Produktion um fast jeden Preis ausweiten wollen, wohingegen der anderen Hälfte der Milchpreis immer noch nicht ausreicht, um die Kosten zu decken.

Argumentationslinien Abschaffung Saldierung

Eine Meinung:
1) Hohe Überlieferungen konnten bei den derzeit bestehenden bundesdeutschen Regelungen nicht verhindert werden
Dies ist begründet in den bestehenden Möglichkeiten der Molkerei- und Bundessaldierung. Genau hier ist unser Ansatz, mit mehr Quotendisziplin durch Abschaffung der Saldierungsmöglichkeiten die Überlieferungen und somit den Marktdruck exorbitant zurückzuführen.

Unternehmen Milch:
1) Eine Saldierungsabschaffung würde nur kurzfristig die Produktion verringern; Frankreich, Dänemark und andere Länder würden schnell die Lücken füllen.
Hier in Deutschland würden jedoch die Quotenkosten exorbitant ansteigen und nicht die Milchpreise.

Die Saldierungsgrundlagen müssen im Gesetzgebungsverfahren geändert werden und sind somit nicht vor 2010 wirksam.

Eine Meinung:
1) Es handelt sich nicht um ein Gesetzgebungsverfahren, sondern um eine Festlegung in einer Verordnung. Das ist ein großer Unterschied und geht wesentlich schneller. Dabei geht es um den Begriff Vertrauensschutz, kann während eines schon laufenden Milchwirtschaftsjahres eine Änderung der Saldierung herbeigeführt werden? Bei der Stufe Molkereisaldierung wurde die im Raum stehende Abschaffung schon durch das Bundesministerium kundgetan, jeder muss damit rechnen. Auch bei der Bundessaldierung hat über die Abschaffung schon eine intensive Diskussion eingesetzt und somit muss auch hier mit einer Abschaffung gerechnet werden, somit ist der Vertrauensschutz gegeben. Unsere Juristen gehen sogar einen Schritt weiter, es besteht kein Anspruch auf Saldierung, wenn jeder Milcherzeuger seine Referenzmenge erfüllt, ist auch kein Anspruch durchzusetzen. Vertrauensschutz bedeutet, einen gewissen Anspruch zu haben auf Verlässlichkeit zu Beginn des Milchwirtschaftsjahres bestehender Ausführungsverordnungen.

Unternehmen Milch:
1) Auch eine Verordnung ist Rechtssetzung! Andere Juristen sehen das mit dem Vertrauensschutz ganz anders. Wer am Ende Recht hat, müssen vielleicht die Richter entscheiden. Unternehmen Milch wird eine gerichtliche Überprüfung anstreben, sollte es zu erzeugerfeindlichen Entscheidungen im Bundesrat kommen.

Zur Abschaffung der Bundessaldierung muss EU-Recht geändert werden. Zuviel einbehaltene Superabgabe muss den Erzeugern zurückbezahlt werden.

Eine Meinung:
1)
Absolut nicht zutreffend, Artikel 80 Überschussabgabe auf Lieferungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 besagt:

Je nach Entscheidung des Mitgliedstaats wird der Beitrag (Superabgabe) wie folgt festgesetzt:

a) entweder auf nationaler Ebene nach Maßgabe der Überschreitung der Quote des einzelnen Erzeugers,

Anmerkung: Käufer ist Molkerei/Milchhändler (Molkereisaldierung), einzelstaatliche Ebene ist Bundessaldierung. Hier wird deutlich, die Molkereisaldierung steht in der Wertigkeit vor der Bundsaldierung. Zu Buchstaben a), darin kommt deutlich zum Ausdruck, dass eine Saldierung nach EU-Recht nicht sein muss.

2) Zuviel einbehaltene Superabgabe muss den Erzeugern zurückbezahlt werden.

Grundsätzlich besagt die Verordnung, dass die Abgabe auf 27,83 EUR je 100 Kilogramm Milch festgesetzt wird. Fällig wird sie für Mengen, die über die nationalen Referenzmengen produziert worden sind und ist für die nationale Überlieferungsmenge zwingend an die EU abzuführen. Falls einzelne Mitgliedsländer dieser Abführung nicht nachkommen, kann sie nach Artikel 78, Ziffer 3, den monatlichen Zahlungen im Sinne von Artikel 14 und 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 in Abzug gebracht werden (siehe Italien). Diese Fälligkeit bezieht sich auf die Abführung nach Brüssel.

Die einbehaltenen Mittel der Superabgabe für Mengen, die im Rahmen der nationalen Referenzmenge produziert worden sind, können nach Artikel 84, Ziffer 1) EU-Verordnung 1234/2007 wie folgt verwendet werden:

a) den zuviel gezahlten Betrag ganz oder teilweise zur Finanzierung der Maßnahmen nach Artikel 75 Abs. 1 Buchstabe a verwenden und/oder

b) ihn ganz oder teilweise an Erzeuger wieder ausschütten, die vorrangigen Kategorien angehören, die von dem betreffenden Mitgliedsstaat nach objektiven Kriterien und innerhalb des Zeitraums zu bestimmen sind und infolge einer innerstaatlichen Bestimmung, die mit dem Quotensystem dieses Kapitels für Milch und andere Milcherzeugnisse in keinem Zusammenhang steht, von einer außergewöhnlichen Lage betroffen sind.

3) Anmerkung: Artikel 75 Abs. 1, Buchstabe a) spricht von Erzeugern, die sich verpflichten, die Milcherzeugung ganz oder teilweise endgültig aufzugeben, eine in einem Betrag oder mehreren Jahresbeträgen anzuweisende Entschädigung gewähren und die so freigesetzten einzelbetrieblichen Quoten der nationalen Reserve zuschlagen.

Auf nationaler Ebene besteht seit Kurzem eine Muss-Regelung, die Molkereien müssen Vorsorgliche Einbehalte machen, unabhängig von einer möglichen Saldierung. Die Höhe ist auf mindestens ein Drittel des Abgabensatzes bei Überlieferung ab dem ersten kg festgelegt. In der Vergangenheit war das eine Kann-Regelung, wobei auch hier schon in den allermeisten Fällen Einbehalte gemacht worden sind.

4) Weiter ist in Artikel 84, Ziffer 2, festgesetzt:
Wird festgestellt, dass keine Überschussabgabe fällig ist, so werden jegliche vom Käufer oder vom Mitgliedsstaat erhobenen Vorauszahlungen spätestens am Ende des darauf folgenden Zwölfmonatszeitraumes zurückgezahlt.

5) Anmerkung: Bei buchstabengetreuer Auslegung bedeutet dies, wird die nationale Referenzmenge nicht erfüllt, ist keine Superabgabe fällig und die im Rahmen der Vorsorglichen Einbehalte angesammelte Summe der Überschussabgabe wäre zurückzubezahlen. Die Handhabung in den Nationalstaaten ist eine andere. Frankreich hat seit Jahren eine Unterlieferung gehabt, trotzdem musste jeder Milcherzeuger für jedes Kilogramm Überlieferung volle Superabgabe bezahlen. Diese Gelder wurden für strukturelle Maßnahmen verwendet. Im letzten Milchwirtschaftsjahr hat Frankreich auf Druck der Molkereiwirtschaft die Quotendisziplin etwas gelockert, schon wird mehr geliefert.

6) Die Frage der nationalen Unterlieferung stellt sich in Deutschland schon seit vielen Jahren nicht mehr.

7) Auch wenn ab und zu die nationale Referenzmenge nur geringfügig überschritten worden ist, die Erhebung der Superabgabe für jedes Kilogramm Überlieferung wäre auch bei strenger Auslegung der EU-Verordnung rechtswirksam gewesen.

Unternehmen Milch:
1 und 2) Wie soll das ausgeschüttete Geld nach Meinung des BDM verwendet werden? Sollen Milchrenten eingeführt werden oder strukturschwache Gebiet gefördert werden? Solch ein Geldtopf ist politisch äußerst problematisch, weil man mit ihm nicht „ rechnen“ kann. Mal ist was drin und mal nicht.

3) Korrekt

4) Auch korrekt

5) Wenn die franz. Bauern, die starre Molkereiquote so toll gefunden hätten, dann wäre sie nicht modifiziert worden! Die Molkereiquote wurde auf Betreiben der französischen Bauernverbände geändert. Es erfolgte eine Anpassung der Molkereiquoten an die Entwicklung der Milchviehstandorte. Die jahrelangen Unterlieferungen aufgrund der starren Molkereiquoten war aus Sicht der Franzosen inakzeptabel. Es wurden Molkereiquoten aus dem Süden in den Norden transferiert. Damit hat Frankreich die Grundlage geschaffen, dass es künftig seine Landesquote ausschöpfen kann und wachstumswillige Betriebe im Norden genug Quote erhalten. Unsere französischen Nachbarn bereiten sich konsequent auf das Auslaufen der Quote in 2015 vor.

6) Warum? Möglicherweise weil die deutschen Milcherzeuger zwar von Mengensteuerung reden, aber Mengensteigerung meinen?

7) Ja, aber dann hätte man das eingenommene Geld wieder in irgendeiner Form an die Milchbauern zurückführen müssen. Was soll der bürokratische Aufwand, das ist doch rechte Tasche – linke Tasche. Oder soll das Geld den Aussteigern zu Gute kommen?

Ein preisstützender Effekt ist durch die Aufhebung der Saldierung kaum zu erwarten.

Eine Meinung:
1) Die Abschaffung sämtlicher Saldierung bewirkt eine Marktanpassung von 2 - 3 % Produktionsvolumen, wohlgemerkt ohne Quotenkürzung. Die Erfahrung 2007 hat gezeigt, schon relativ kleine Mengenveränderungen können zu einer Nachfragesituation am Milchmarkt und somit zu einem Anstieg der Milcherzeugerpreise führen.

Diese Maßnahme ist ebenso im Gesamtzusammenhang zu sehen, es ist ein Schritt von vielen notwendigen Schritten.

Unternehmen Milch:
1) In den ersten Jahren der Milchquoteregelung gab es keine Saldierungsmöglichkeiten. Auch in dieser Zeit gab es Überlieferungen, die Strafabgaben nach sich zogen. D.h. dass die Quote ohne Saldierung besser eingehalten würde und damit weniger Menge erzeugt wird, ist aus der Vergangenheit nicht zu erkennen. Diejenigen die überliefern werden sich nur zu steigenden Preisen Quote kaufen müssen.

Deutschen Milcherzeugern entsteht ein Einnahmeverlust von ca. 30 Mio.

Eine Meinung:
1) 1 Cent Milchgeld bedeutet deutschlandweit 280 Mio. Euro, also ein Vielfaches von 30 Mio. mehr zu zahlender Superabgabe. Diese Argumentation bedeutet marktwirtschaftliche Unkenntnis. Der Käufermarkt ist geprägt von einem über der Nachfrage liegendem Angebot. Kann nun mit verschiedensten Bausteinen, die ein zurückgehendes Mengenvolumen bewirken, ein Verkäufermarkt erreicht werden, liegt die damit erreichbare zusätzliche Wertschöpfung durch ansteigende Milchpreise deutlich über der zusätzlich zu zahlenden Superabgabe. Ein wirtschaftliches Grundprinzip besagt, bei einem ausgeglichenen Marktverhältnis bedeutet 1 % Reduktion Angebot mindestens 5 % Preiserhöhung.

Unternehmen Milch:
1) Dieses wirtschaftliche Grundprinzip ist nirgends beschrieben. Handelt es sich um einen neuen betriebswirtschaftlichen Lehrsatz direkt von Herrn Schaber? Vielmehr ist es so, dass durch den hohen Preis im Winter 2007/07 der Absatz von Milch und Milchprodukten rückläufig war. Verbraucher haben teure Milchprodukte durch andere Lebensmittel ersetzt. Die Lebensmittelindustrie hat in ihren Rezepturen die Milchbestandteile reduziert. Beide, Verbraucher und Lebensmittelindustrie, ändern ihre Verzehrsgewohnheiten bzw. Rezepturen nicht gleich wieder zurück!!! U. a. dadurch haben wir derzeit eine geringere Nachfrage nach Milch- und Milchprodukten.
Nachfrage ist keine fixe Größe, sondern der Absatz ist immer auch vom Preis abhängig. In der Betriebswirtschaft wird das Verhalten der Abnehmer bei verschiedenen Preisgestaltungen in sog. Preisbildungsmodellen abgebildet. Das Modell vom BDM (Absatz ist immer gleich, egal, was das Produkt kostet) konnten wir in der betriebswirtschaftlichen Literatur noch nicht finden.

EU-Nachbarstaaten nutzen umgehend Milchpreiserhöhungen aus und unterlaufen damit die Ziele der Mengenreduzierung. Die Nachbarländer liefern nach Deutschland herein und schließen die Lücke.

Eine Meinung:
1) Ein Milchpreisanstieg in Deutschland hat auch auf das Milchpreisniveau in unseren EU-Nachbarstaaten Auswirkung. Am Beispiel Dänemark und Arla-Food aus 2007 ablesbar: Durch den hohen Milchpreis in Deutschland war Arla gezwungen, ihren Milchpreis ebenfalls anzuheben.

2) Durch die bestehende EU-Milchmarktordnung sind EU-weit die Milchproduktionsmengen festgesetzt. Die EU-Milcherzeuger können somit die Produktion nicht beliebig ausweiten.

Der EU-Milchmarkt ist vergleichbar mit einer Badewanne, sollte Milch von Dänemark nach Deutschland fließen, ist erstens die Molkereiwirtschaft im Abflussland gezwungen ihren Milchpreis anzuheben. Damit verhindert sie ein weiteres Abfließen und zweitens, abfließende Milch fehlt dort und erzeugt dort eine Nachfrage, die wiederum auch von deutschen Molkereien bedient werden könnte.

Unternehmen Milch:
1) Genau! Eine Handvoll Arla Erzeuger kehrte der eigenen Molkerei den Rücken und belieferte in der Herbst Hausse 2007 deutsche Abnehmer. Als im Frühjahr 2008 die Milchmenge überschwappte und die Preise sanken, fanden die Arla – Erzeuger wieder zurück in den dänischen Hafen. Ein Strohfeuer!

2) Da nicht ersichtlich ist, dass die anderen EU-Länder ebenfalls Mengenkürzungen vornehmen wollen, würden sie die in Deutschland weniger erzeugte Menge gern für uns erzeugen. Das Bild hinkt! Die EU-weit ausgegeben Quoten liegen in der Summe schon heute über dem durchschnittlichen Verbrauch der EU. Obwohl vermehrt Rohmilchexporte z.B. aus Tschechien nach Deutschland finden, ist die Milch in Tschechien noch nicht ausgegangen und der Tschechische Milchpreis nicht explodiert. Dass die Franzosen Milch nach Italien liefern hat auch in Frankreich keine Milchknappheit erzeugt und oder zu einer Milchpreisexplosion geführt. Die Milch fließt zwar innerhalb Europas frei umher und sucht den höchsten Preis, aber Milchknappheit entsteht nicht, weil bei Preisanstieg in einem Land die Milch sofort dorthin zurückfließt.

Auch bei einer EU-weiten Regelung würde eine Preisanhebung sofort vom Weltmarkt unterlaufen werden.

Eine Meinung:
1) Die WTO-Verhandlungen sind gescheitert, die von der EU angebotene Senkung der Importzölle um 60 % wird somit nicht wirksam. Die derzeitige Sachlage (Zollsätze und Weltmarktpreis) bedeuten einen wirksames Mittel, vom Weltmarkt unterlaufen werden zu können. Nüchtern betrachtet, haben wir in der Vergangenheit eher die umgekehrte Situation gehabt. Die EU hat mit ihrer Exportpolitik andere Märkte unterlaufen.

Unternehmen Milch:
1) Wenn es da nicht die einzelstaatlichen Importquoten gäbe! Wie würde sonst Milch aus der Ukraine nach Deutschland finden oder Butter aus Australien?

Argumentation Aussetzung 2 % Quotenerhöhung

Eine Meinung:
1) Widersprüchliche Argumentation in Bezug auf Bauernverband, im Vorfeld der Quotenerhöhung sprach er sich für eine Absenkung der Superabgabe aus. Der derzeitige Sachstand, die Erhöhung nicht der einzelbetrieblichen Referenzmenge zuzuteilen, entspricht einer Erhöhung der Saldierungsmaßnahmen und somit Absenkung der Superabgabe. Wichtig ist, die Saldierung muss komplett ausgesetzt werden, dann stehen die diese Mengen auch nicht der Spekulation zur Verfügung.

Unternehmen Milch:
1) Wie bei allen vorgeschlagenen einseitigen Maßnahmen, wird die Aussetzung der Quotenerhöhung Umsatz in der Milchbranche Deutschlands kosten, ohne dass ein Mengeneffekt in Gesamteuropa spürbar wäre. Wird die vom BDM geforderte Saldierung abgeschafft, dann entsteht vor allem wieder Spekulationsmasse für Quotenverkäufer! Die vom BDM geforderten Maßnahmen werden zur Erhöhung der Quotenpreise führen, weil bauwillige Erzeuger entsprechende Quoten nachweisen müssen und gezwungen werden zu bieten. Sieht so die Politik für aktive Milcherzeuger aus? Hier soll wieder eine Tür geöffnet werden, um viel Geld aus der Milchproduktion in die Taschen der Aussteiger zu leiten.


Argumentation Selbstregelnde Kräfte des Marktes

Eine Meinung:
1) Um Marktverwerfungen zu erzeugen, bedarf es keiner ausufernden Milchproduktion. Schon relativ kleine Mengenveränderungen führen sofort zu einem Marktdruck bzw. auch Verkäufermarkt. Diese Anpassungen der Milchproduktion können schon geschehen durch die Veränderung der Haltungsdauer von potentiellen Schlachtkühen. Nicht verständlich ist, warum die Milchviehhalter darauf hoffen sollen, dass ihre Gewinnerartung mittelfristig den Getreidepreisen folgen solle. Erforderlich ist vi
elmehr sich als Kraft des Marktes einzubringen und somit der abnehmenden Hand (Molkereiwirtschaft und Handel) als Marktmacht, gerade auch bei der Gestaltung der Marktrahmenbedingungen, entgegen zu treten.

2) Der DBV sorgt sich indes mehr um Augenhöhe der Molkereien als um die Augenhöhe der Erzeuger: Hierzu Auszug aus Pressemitteilung des DBV zum Milchgipfel: Er (Sonnleitner) appellierte an die Molkereien, eine leistungs- und
wettbewerbsfähige Molkereistruktur in Deutschland zu schaffen. Nur Molkereien, die auf gleicher Augenhöhe mit dem konzentrierten Lebensmitteleinzelhandel Märkte gestalten könnten, seien auf Dauer auch in der Lage, höhere Milcherzeugerpreise zu sichern, betonte der DBV-Präsident.
Welche Auswirkungen eine auf Molkereiebene verbesserte Struktur haben, ist gerade am schon oft beschriebenen Beispiel Großbritannien abzulesen.

Unternehmen Milch:
1) Warum verfolgen Getreide- und Schweinebauern nicht ein vergleichbares Konzept im Stile des BDM? Kann es ein, dass diese Kollegen wissen, dass sich aufgrund bestehender wettbewerbsrechtlicher Vorgaben in Deutschland und der EU keine Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Preiskartells findet?

2) Großbritannien ist ein gutes Beispiel. Dort gab es einmal ein Dairy Borad, das sie Milchpreise bestimmte. Ist schon lange her. Jedenfalls zahlten die Molkereien auf Druck des Boards fleißig aus und vergaßen darüber Investitionen zu tätigen. Mit Eintritt Großbritanniens in die EU, sahen sich die britischen Molkereien plötzlich mit der EU- Konkurrenz konfrontiert. Sie hatten keine modernen Werke, keine guten Marken und wurden, von Müller und Co einfach überrollt. Alle Markenmilchprodukte im Britischen Supermarkt stammen vom Festland (Müller Milch , Danone usw.) mit Ausnahme einiger regionaler Käsesorten.

Zusammenfassung über Informationspolitik

Eine Meinung:
Die Darstellungen in den Publikationen der Bauernverbände und Molkereiwirtschaftsverbände sind geprägt von Vermischung der Zusammenhänge, Schaffung von Feindbildern und Neiddiskussionen. Allesamt nur dazu erarbeitet worden, die Milcherzeuger zu verunsichern.

Unternehmen Milch:
Der BDM geht nicht darauf ein dass die Fortführung der Milchquote, auch unter anderem Namen, Kosten für die Milcherzeuger bringen wird. Seit Einführung der Quote 1984 hat sich die Zahl der Milcherzeuger von 368893 auf 110400 in 2005 reduziert. Bis 2008 wird sich die Zahl auf ein Viertel (ca. 95.000) reduziert haben. Die Einführung der Quote hat den Strukturwandel also nicht aufhalten können.
In dieser Zeit haben die verbleibenden Milcherzeuger ca. 10 Mrd. € (10.000.000.000 €) für den Zukauf von Quoten ausgegeben. Geld das den Milcherzeugern verloren gegangen ist.

Wenn die Milchquote fortgeführt würde, werden die Milchkuhhalter, die weiter bestehen wollen, weitere zig Mrd. Euro dafür bezahlen müssen.
Betriebe, die sich entwickeln wollen, wird das Leben schwer gemacht, da sie neben den Investitionen für Kühe und Stall, auch noch Geld für die Quote ausgeben müssen. Neueinsteiger haben durch das Quotensystem gar keine Chance. Das stets bemühte kanadische Modell dient als abschreckendes Beispiel. Der kanadische privat organisierte Quotenmarkt in „Bauernhand“ wird von den aufgabewilligen Erzeugern dominiert, die jedwede Änderung im Sinne der aktiven Milcherzeuger verhindern,. Die Quotenpreise haben teilweise ein Niveau erreicht, dass der Quotenhandel fast zum Erliegen kam. Zwei Bundesstaaten sahen sich bereits genötigt, durch Gesetze preisdämpfend einzugreifen.

Durch die anhaltende Diskussion um die Kürzung oder Abschaffung der Saldierung ist der Börsenpreis schon gestiegen. Eine Quotenkürzung oder Herauskaufaktionen, wie sie vom BDM gefordert werden, treiben den Börsenpreis weiter nach oben, da die Quote von einem knappen Gut zu einer Rarität würde.

Was knapp ist kostet Geld.

Der momentane Quotenpreis von etwa dem einfachen Milchpreis(ca. 35 ct), würde, wie in den 80iger und 90iger Jahren auf den dreifachen Milchpreis steigen (1,80 – 2,00 DM/kg)

Dass die EU die Quotenregelung fortführen wird, ist äußerst unwahrscheinlich. 75% der Mitgliedsländer müssten zustimmen. Bei der letzten Verlängerung konnte die Zustimmung nur durch einseitige Quotenerhöhung an die Länder, die nicht zustimmen wollten erreicht werden.

Die von dem BDM favorisierte „freiwillige“ privatrechtliche Regelung kann nicht funktionieren, da sich mit Sicherheit nicht alle Milchviehhalter der EU einbinden lassen. Von keinem Milchviehhalter könnte eine Strafabgabenzahlung für Überlieferung wirksam gefordert werden. Abgesehen davon wäre es aus kartellrechtlichen Gründen nicht möglich.

Kanada-Modell schützt Familienbetriebe




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