Ist zur Abschaffung der Molkerei- und Bundessaldierung eine Änderung des EU-Rechts notwendig?
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 wird dem
jeweiligen Mitgliedsstaat die Möglichkeit eingeräumt,
ungenutzte Referenzmengen evtl. neu zuzuweisen, d. h. zu
saldieren, schreibt es aber nicht zwingend vor. Der
Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits mehrfach entschieden,
dass es keine staatliche Verpflichtung zur Durchführung
einer Saldierung gibt (BFH Beschlüsse VII B 136/99 und
VII B 309/02) und diese Auffassung sogar als eindeutig
bezeichnet.
VERORDNUNG (EG) Nr.
1788/2003 vom 29. September 2003 über die Erhebung einer
Abgabe im Milchsektor regelt die Saldierungsmöglichkeiten
(Artikel 10) und die Modalitäten zur Erhebung der
Superabgabe
Sinngemäß:
Eine Verrechnung von Unterlieferungen mit Überlieferungen
erfolgt kraft EU-Rechts automatisch! D. h. solange die
nationale Milchquote unterliefert wird, greifen die
Saldierungsmöglichkeiten nicht.
Unabhängig
vom gewählten Saldierungsverfahren muss nach Brüssel
zwingend die Abgabe abgeführt werden, die der
Überlieferung der nationalen Garantiemenge
entspricht.
Wird
die Saldierung ausgesetzt oder eingeschränkt, verbleiben
die daraus resultierenden zusätzlichen Abgabemittel im
Mitgliedstaat.
Muss in Bezug Anpassung Umrechnungsfaktor die nationale Referenzmenge erhöht werden?
Schon heute lässt die bestehende
Verordnung die Anwendung des Umrechnungsfaktor 1,03 zu.
Insoweit besteht keine Veranlassung durch die EU, die
nationale Quote zu erhöhen. Sollte die EU-Kommission
wider Erwarten auf Betreiben der deutschen
Molkereiwirtschaft die nationale Quote erhöhen, so
bestünde die Möglichkeit, diese Erhöhung in der
nationalen Reserve zu belassen und damit das Potential
für eine flexible Marktsteuerung zu erhöhen. Genau
betrachtet, würde mit der Erhöhung der nationalen Quote
wegen der Anpassung des Umrechnungsfaktors die bisherige
Benachteiligung der deutschen Milcherzeuger sogar
bestätigt.
Die Änderung des
Umrechnungsfaktors auf 1,03 bewirkt eine Quotenkürzung
durch die Hintertüre. So steht es auch im
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums zur
Milch-Güteverordnung. Zitat.“ Rechnerisch tritt eine
Erhöhung (der Milchmenge) um 0,98 ein“. Wird genauso viel
Milch in Litern gemolken wie bisher, ist die Quote
(gemessen in kg) früher voll.
Sind die BDM-Vorschläge als nationale Alleingänge zu sehen?
Nehmen Sie das Beispiel
Umrechnungsfaktor, hier handelt es sich um eine
Beseitigung eines Wettbewerbsnachteiles, wir müssen, um
unsere Quoten zu erfüllen, gegenüber den EU-Kollegen 1 %
mehr Volumen ermelken.
Andere EU- Staaten haben
den Umrechnungsfaktor schon vor der Einführung der Quoten
auf 1,03 festgelegt. Das Gewicht der Rohmilch hängt mit
der spezifischen Zusammensetzung der Inhaltsstoffe
zusammen, die sind auf jedem Betrieb verschieden. Es ist
keine fixe Größe.
Bei der Saldierung ist eine sehr
differenzierte Handhabung in den EU-Staaten
festzustellen. Wir haben bisher eines der liberalsten
Saldierungssysteme und mit unseren Überlieferungen auch
ganz wesentlich zu den Marktverwerfungen beigetragen. Die
Forderung nach einer Flexibilisierung der Mengensteuerung
ist auf EU-Ebene angelegt und deren Umsetzung wird auch
über das EMB verfolgt. Die BDM-Forderungen sind ein
Beitrag zu mehr Wettbewerbsgleichheit und
Marktwirtschaft, keinesfalls nationale
Alleingänge.
Die nationale Saldierung
beruht auf EU-Recht und gilt deshalb in allen EU-Staaten
gleichermaßen. Hierbei ist zur Zeit eine Tendenz zur
Liberalisierung in den Nachbarländern erkennbar, z. B.
hat Frankreich dieses Jahr sein striktes Quotenregime
(Molkereiquote, Flächenbindung) gelockert und es so den
dortigen Milchbauern ermöglicht, ihre Milchproduktion um
7% in der ersten Jahreshälfte 2008 zu steigern. In
Italien befindet sich ein Gutteil der Milcherzeuger gar
nicht innerhalb des Quotensystems – der italienische
Staat übernimmt für sie die Superabgaben. Ganz allgemein
stehen die Zeichen auf Wettbewerb zwischen den
Milcherzeugern der europäischen Staaten. Jede
Selbstbeschränkung in Deutschland wird woanders mit
großem Applaus entgegengenommen.
Selbstverständlich
fordert der BDM die EU-weite Umsetzung seines Konzepte,
aber das interessiert außerhalb Deutschlands fast Keinen.
Das EMB hat nach eigenen Angaben des BDM 70.000
Mitglieder, aber in der EU gibt es über eine 1 Mio.
Milchbauern. In anderen EU-Staaten wir z.B. Polen,
Tschechien oder den Niederlanden werden statt einer
Mengensteuerung eine jährliche Erhöhung der Milchquote um
5 % gefordert.
Verlieren die deutschen Milcherzeuger dadurch Marktanteile
Marktanteile erzielt man mit
Umsatzerlösen die wiederum abhängig sind von der
Wertschöpfung für die hergestellten Produkte. Durch
innovative Produkte lassen sich somit zusätzliche
Marktanteile erzielen. Es stellt sich vielmehr die Frage,
warum man z. B. französischen Käse in Deutschland zuhauf
verzehrt, umgekehrt aber deutscher Käse in Frankreich
eine eher untergeordnete Rolle spielt. Könnte an der
fehlenden Produktinnovation bzw. gehobenen
Qualitätsansprüchen der Franzosen liegen.
Erstaunlich dass 40 %
der in Deutschland erzeugten Milch ins Ausland geht. Wenn
wir aber im Preisniveau durch Mengenkürzung o.ä. über dem
Niveau der Käuferländern lägen, kauft uns niemand mehr
Milch ab. Unsere Handelsketten sehen sich jetzt schon
nach Lieferanten aus dem Ausland um, zu denen sie während
des Streiks Kontakte geknüpft haben. Während des
Milchstreiks haben Bayr. Milcherzeuger 60 Mio. Tonnen
Rohmilch nicht
nach Italien
geliefert. Das erledigten die französischen Kollegen.
Daher werden wir Marktanteile im Inland sowie im Export
verlieren.
Noch
eine Idee für den BDM: Man könnte ja den Deutschen
verbieten, ausländische Produkte zu verzehren...
Falls wirklich durch die
Volumenanpassung in Deutschland zusätzliche Milchmengen
aus den benachbarten EU-Staaten herein fließen sollten,
so fehlen diese dort. Der Milchmarkt ist europäisch
angelegt, in allen Ländern bestehen Mengenvorgaben. Das
würde den deutschen Molkereien wiederum zusätzliche
Marktchancen eröffnen. Durch die bestehenden
WTO-Zollabkommen mit entsprechenden Zollsätzen, deren
Absenkung durch das Scheitern der WTO-Verhandlungen nicht
zustande kommt, ist es auch nicht möglich, neben dem
bestehenden Mindestzugang in Höhe von 5 % weitere Mengen
zu importieren.
Wenn der deutsche Markt
attraktiv ist für unsere europäischen Nachbarn (also ein
höheres Preisniveau bietet), werden zusätzliche Mengen
dort erzeugt und entweder in Form von Rohmilch (über den
Spotmarkt) oder als fertiges Milchprodukt auf unseren
heimischen Markt drücken. Gerade Molkereien, die sich
durch die Abschaffung der Molkereisaldierung mit einer
gesunkenen Anlieferung der EIGENEN LIEFERANTEN
konfrontiert sehen, müssen dann auf dem Spotmarkt
einkaufen, um ihre Auslastung beibehalten zu können. Wie
das geht, haben die Molkereien und der LEH während des
Milchstreiks bestens unter Beweis gestellt.
Öfters wird die BDM-Strategie, durch flexible Marktsteuerung höhere Wertschöpfung zu erlangen, als planwirtschaftlicher Ansatz und somit althergebracht dargestellt. Wie ist es wirklich zu sehen?
Die Vorstellungen über den viel
zitierten freien Markt gehen weit auseinander. Während
manche meinen, mit dem freien Markt verbunden ist, jeder
kann soviel Milch produzieren, wie er dazu in der Lage
ist, zeigt die Realität etwas anderes. So müssen sich die
neuseeländischen Milcherzeuger, falls sie zusätzliche
Milchmengen produzieren wollen, mit dem eineinhalbfachen
Jahresmilchgeld diese zusätzliche Produktion bei der
Molkerei erkaufen .
Die neuseeländischen
Milcherzeuger sind fast alle in Genossenschaften
(Fonterra) organisiert. Wenn sie mehr Milch produzieren
wollen, müssen sie genau wie in Deutschland auch, weitere
Anteile zeichnen. Die Anteile sind höher als in
Deutschland. Aus Sicht einer vollkommen
exportorientierten Vermarktung erbringen die
Milcherzeuger dieses Kapital, um die weltweite
Vermarktung ihrer zusätzlichen produzierten Milch zu
finanzieren. Ferner werden die Genossenschaftsanteile
verzinst. Bei Ausscheiden aus der Genossenschaft, erhält
jeder seine Anteile zurück.
Wirkliche
Marktwirtschaft ist geprägt von konsequenter Planung.
Zunächst erfasst jeder unternehmerisch denkender
Wirtschaftszweig seine Kostensituation. Was muss erlöst
werden, um Vollkostendeckung und Gewinnerwartung
realisieren zu können. Zweiter Schritt ist, mit
Marktanalysen und Abfrage der Marktsituation bei den
selbst in der Milchvermarktung stehenden Milcherzeugern
die realistische Nachfrage zu ermitteln. Anhand der
Fakten wird die zu erzeugende Milchmenge festgelegt.
Genauso, wie es uns andere Branchen vormachen.
Nicht die ganzen
Wirtschaftszweige erfassen ihr Kostensituation, sondern
jeder Marktteilnehmer einzeln! Denn jeder hat andere
Vorausetzungen für seine Kostenkalkulation. Oder haben
alle Metzger, Installateure, KFZ-Mechaniker die gleichen
Kosten und Preise? In anderen Branchen ist es vielmehr
so, wenn ein Marktteilnehmer einen Preis kalkuliert, der
höher ist als bei einem anderen Anbieter, dann bleibt er
möglicherweise auf seinen Waren sitzen.
Sollte sich eine Belebung der Nachfrage
ergeben, könnten bei Vorhandensein eines Quotenpools,
gespeist aus der nationalen Reserve, zusätzliche
Produktionsmengen freigegeben werden. Bei zurückgehender
Nachfrage wiederum zurückgenommen
werden.
Eine Steuerung der
Milchmenge „auf den Punkt“ war und ist uns nicht möglich,
da die Milch von Lebewesen und nicht von Maschinen
erzeugt wird. Der BDM verliert kein Wort darüber, wie
eine Mengensteuerung aufgebaut und gesteuert werden soll.
Wer soll die jeweils passende Milchmenge denn festlegen?
Nach welchen Kriterien soll diese festgelegte Menge dann
auf die Erzeuger oder Molkereien verteilt werden? Auf
freiwilliger Basis, also ohne staatlichen Zwang, wird ein
solches Modell nicht funktionieren. Wer bezahlt die
notwenige Superbürokratie? Was kostet der Aufbau einer
europaweiten Behörde/Organisation für 1 Mio. Milchbauern?
Auf EU-Ebene wird es
nicht installiert werden, weil die Mehrheit der Staaten
eine Mengensteuerung ablehnt. Im Gegenteil: Alle
Instrumente, die im bisherigen Quotensystem zur Steuerung
von Menge und Preis zusammenwirkten (Intervention,
Außenschutz, Exporterstattungen), wurden und werden
abgebaut.
Übrigens:
Sollte sich die Nachfrage nach Milch beleben und die
Auszahlungspreise steigen, produzieren die Bauern aus
eigenem Antrieb mehr, dazu brauchen wir keinen BDM (s.h.
2007). Das Zurückfahren der Produktion funktioniert auch
- nur etwas zeitverzögert. Wenn die Auszahlungspreise
infolge hoher Anlieferung fallen, steigen vermehrt
Erzeuger aus der Milchproduktion aus.
Können die Milcherzeuger flexibel auf sich sehr schnell veränderbare Marktsituationen reagieren?
Wie schnell die Milcherzeuger auf sich
verändernde Marktsituationen reagieren können, zeigte das
Jahr 2007. Alleine durch die veränderte Haltungsdauer von
potentiellen Schlachtkühen kann eine nicht unwesentliche
Anpassung der produzierten Milchmengen erfolgen. Geht die
Nachfrage zurück, so geht die Schlachtkuh etwas früher in
Richtung Schlachtband, steigt sie an, wird die Abmelkkuh
etwas länger gehalten.
Fakten:
Wir haben nun seit 24
Jahren Erfahrung mit der Einhaltung einer starren Quote,
mit unserer, stark von der Natur beeinflussten
Produktion. Daher wissen wir wie schwer es ist die
Milchquote einzuhalten. Bei eine jährlich wechselnden
Zielmenge, würde das Einhalten noch viel schwieriger
machen, da sich eine flexible Quote nach allem, nur nicht
nach dem Wetter und der Gesundheit unserer Kühe
richtet.
Zum Schlachtkuhmarkt
gibt es eine einfach Bauernregel: Fällt der
Auszahlungspreis tief nach unten, gehen die Kühe
schneller zum Schlachten - steigt der Preis, werden sie
länger gemolken. Klingt irgendwie logisch und was ist die
Quintessenz daraus? Wir sollen keine Produkte auf dem
Weltmarkt absetzen?
Dazu
brauchen wir keinen BDM.
Weitere Antworten auf als Fakten, Argumente, Standpunkte zur Milchdiskussion dargestellte Verunsicherungsargumente:
„Außenschutz“
Selbst der Bauernverband spricht vom
Erhalt eines Außenschutzes. Für eine positive
Argumentation im Hinblick auf den Erhalt vom Außenschutz
ist eine Mengensteuerung absolut wichtig. Wir können
nicht Drittlandsmärkte mit Exportoffensiven bedienen
wollen/müssen, aber Produkte aus Drittländern, die unter
ganz anderen Produktionsbedingungen im Hinblick auf
Umweltauflagen, Sozialstandards, Energiekosten usw.,
nicht in unseren Markt gelangen lassen wollen. Es geht
auch nicht darum, einen zusätzlichen Außenschutz
aufzubauen, wenn das derzeitige Niveau gehalten werden
kann und dazu steigende Weltmarktpreise sich einstellen,
ist dies ausreichend.
Der Außenschutz ist selbstredend
natürlich nicht im Sinne einer Insellösung für
Deutschland zu sehen, sondern aufgrund der
Vergleichbarkeit der Produktionsbedingungen für
europäischen Markt erforderlich. Die bestehende
Importzollhöhe für Butter beträgt 1,80 ¬/kg, der
derzeitige Weltmarktpreis liegt bei 2,33 ¬/kg Butter.
Damit ist ein Preisniveau von 4,13 ¬/kg EU-Butter
abgesichert. Das ist nur geringfügig niedrigeres
Butterpreisniveau als in der Hochphase 2007, wo Butter
als eines der Eckprodukte mit entscheidend zur
Milchpreis-Hausse beigetragen hat. Je höher der
Weltmarktpreis für Butter notiert wird, desto besser ist
der Außenschutz.
Die Entwicklung der Weltmarktpreise
hängt mit entscheidend ab vom Marktverhalten der EU. Wenn
die EU-Exporte expansiv ansteigen sollen, ist mit dadurch
entstehendem Marktdruck ein Rückgang des Weltmarktpreises
verbunden.
Kommt darauf an. Das ist
eine sehr einseitige Betrachtung. Der Weltmarktpreis
sinkt nicht automatisch, wenn die EU ihre Exporte erhöht,
es kommt vielmehr auf weitere Komponenten an,
Lieferfähigkeit anderer Wettbewerber und die Nachfrage in
anderen Staaten.
„Die Mengensteuerung ohne Preisstützungssystem (Intervention, Außenschutz, Exporterstattungen) macht keinen Sinn/funktioniert nicht.“
Je geringer das europäische
Preisstützungssystem ist, desto notwendiger ist eine
Mengensteuerung. Können produzierte Mengen nicht mehr mit
Exporterstattungen exportiert oder in die Intervention
gegeben werden, dürfen sie nicht mehr produziert werden.
Es verhält sich genau gegenteilig wie dargestellt, ohne
Mengensteuerung wäre der Milchmarkt absolut auf
Preisstützungssysteme angewiesen, ansonsten bricht der
Markt zusammen. Da die gültigen WTO-Abkommen sowie durch
die fehlende Bereitschaft, immense Summen an
Steuergelder, die diese direkte Preisstützung erfordern,
diese nicht mehr machbar ist, wird von den Befürwortern
des Quotenausstieges indirekte Preisstützung gefordert in
Form von Begleitmaßnahmen.
Hier wird den
Milcherzeugern die Fähigkeit abgesprochen, auf sich
verändernde Märkte selbst angemessen zu reagieren - im
Grunde eine Entmündigung! Niemand kann einem
selbständigen Landwirt vorschreiben, was und wie viel er
produzieren soll. Im Gegensatz zu dieser Bevormundung
wollen wir uns selbst und die interessierten Kollegen
darin weiterbilden, wie künftige Vermarktungsmodelle für
unsere Milch gestaltet werden können. Wir trauen den
Landwirten zu, ihre eigenen Produktionskosten zu kennen
und zu steuern. Ein Durchschnittsmilchpreis für alle kann
niemals „gerecht“ sein – die eine Hälfte verdient
unglaublich gut und wird ihre Produktion um fast jeden
Preis ausweiten wollen, wohingegen der anderen Hälfte der
Milchpreis immer noch nicht ausreicht, um die Kosten zu
decken.
Argumentationslinien Abschaffung Saldierung
Hohe Überlieferungen konnten bei den
derzeit bestehenden bundesdeutschen Regelungen nicht
verhindert werden
Dies ist begründet in den bestehenden
Möglichkeiten der Molkerei- und Bundessaldierung. Genau
hier ist unser Ansatz, mit mehr Quotendisziplin durch
Abschaffung der Saldierungsmöglichkeiten die
Überlieferungen und somit den Marktdruck exorbitant
zurückzuführen.
Eine
Saldierungsabschaffung würde nur kurzfristig die
Produktion verringern; Frankreich, Dänemark und andere
Länder würden schnell die Lücken füllen.
Hier in Deutschland würden jedoch die Quotenkosten
exorbitant ansteigen und nicht die
Milchpreise.
„Die Saldierungsgrundlagen müssen im Gesetzgebungsverfahren geändert werden und sind somit nicht vor 2010 wirksam.“
Es handelt sich nicht um ein
Gesetzgebungsverfahren, sondern um eine Festlegung in
einer Verordnung. Das ist ein großer Unterschied und geht
wesentlich schneller. Dabei geht es um den Begriff
Vertrauensschutz, kann während eines schon laufenden
Milchwirtschaftsjahres eine Änderung der Saldierung
herbeigeführt werden? Bei der Stufe Molkereisaldierung
wurde die im Raum stehende Abschaffung schon durch das
Bundesministerium kundgetan, jeder muss damit rechnen.
Auch bei der Bundessaldierung hat über die Abschaffung
schon eine intensive Diskussion eingesetzt und somit muss
auch hier mit einer Abschaffung gerechnet werden, somit
ist der Vertrauensschutz gegeben. Unsere Juristen gehen
sogar einen Schritt weiter, es besteht kein Anspruch auf
Saldierung, wenn jeder Milcherzeuger seine Referenzmenge
erfüllt, ist auch kein Anspruch durchzusetzen.
Vertrauensschutz bedeutet, einen gewissen Anspruch zu
haben auf Verlässlichkeit zu Beginn des
Milchwirtschaftsjahres bestehender
Ausführungsverordnungen.
Auch eine Verordnung ist Rechtssetzung! Andere Juristen
sehen das mit dem Vertrauensschutz ganz anders. Wer am
Ende Recht hat, müssen vielleicht die Richter
entscheiden. Unternehmen Milch wird eine gerichtliche
Überprüfung anstreben, sollte es zu erzeugerfeindlichen
Entscheidungen im Bundesrat kommen.
„Zur Abschaffung der Bundessaldierung muss EU-Recht geändert werden.“
Absolut nicht zutreffend, Artikel 80
Überschussabgabe auf Lieferungen der Verordnung (EG) Nr.
1234/2007 besagt:
Je nach
Entscheidung des Mitgliedstaats wird der Beitrag
(Superabgabe) wie folgt festgesetzt:
a) entweder
auf nationaler Ebene nach Maßgabe der Überschreitung der
Quote des einzelnen Erzeugers,
b) oder
zunächst auf der Ebene des Käufers und anschließend
gegebenenfalls auf einzelstaatlicher
Ebene.
Anmerkung:
Käufer ist Molkerei/Milchhändler (Molkereisaldierung),
einzelstaatliche Ebene ist Bundessaldierung. Hier wird
deutlich, die Molkereisaldierung steht in der Wertigkeit
vor der Bundsaldierung. Zu Buchstaben a), darin kommt
deutlich zum Ausdruck, dass eine Saldierung nach EU-Recht
nicht sein muss.
„Zuviel einbehaltene Superabgabe muss den Erzeugern zurückbezahlt werden.“
Grundsätzlich besagt die Verordnung,
dass die Abgabe auf 27,83 EUR je 100 Kilogramm Milch
festgesetzt wird. Fällig wird sie für Mengen, die über
die nationalen Referenzmengen produziert worden sind und
ist für die nationale Überlieferungsmenge zwingend an die
EU abzuführen. Falls einzelne Mitgliedsländer dieser
Abführung nicht nachkommen, kann sie nach Artikel 78,
Ziffer 3, den monatlichen Zahlungen im Sinne von Artikel
14 und 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 in
Abzug gebracht werden (siehe Italien). Diese Fälligkeit
bezieht sich auf die Abführung nach
Brüssel.
Die
einbehaltenen Mittel der Superabgabe für Mengen, die im
Rahmen der nationalen Referenzmenge produziert worden
sind, können nach Artikel 84, Ziffer 1) EU-Verordnung
1234/2007 wie folgt verwendet werden:
a) den zuviel
gezahlten Betrag ganz oder teilweise zur Finanzierung der
Maßnahmen nach Artikel 75 Abs. 1 Buchstabe a verwenden
und/oder
b) ihn ganz
oder teilweise an Erzeuger wieder ausschütten, die
vorrangigen Kategorien angehören, die von dem
betreffenden Mitgliedsstaat nach objektiven Kriterien und
innerhalb des Zeitraums zu bestimmen sind und infolge
einer innerstaatlichen Bestimmung, die mit dem
Quotensystem dieses Kapitels für Milch und andere
Milcherzeugnisse in keinem Zusammenhang steht, von einer
außergewöhnlichen Lage betroffen sind.
Wie soll das
ausgeschüttete Geld nach Meinung des BDM verwendet
werden? Sollen Milchrenten eingeführt werden oder
strukturschwache Gebiet gefördert werden? Solch ein
Geldtopf ist politisch äußerst problematisch, weil man
mit ihm nicht „ rechnen“ kann. Mal ist was drin und mal
nicht.
Anmerkung: Artikel 75 Abs. 1, Buchstabe
a) spricht von Erzeugern, die sich verpflichten, die
Milcherzeugung ganz oder teilweise endgültig aufzugeben,
eine in einem Betrag oder mehreren Jahresbeträgen
anzuweisende Entschädigung gewähren und die so
freigesetzten einzelbetrieblichen Quoten der nationalen
Reserve zuschlagen.
Auf nationaler Ebene besteht seit
Kurzem eine Muss-Regelung, die Molkereien müssen
Vorsorgliche Einbehalte machen, unabhängig von einer
möglichen Saldierung. Die Höhe ist auf mindestens ein
Drittel des Abgabensatzes bei Überlieferung ab dem ersten
kg festgelegt. In der Vergangenheit war das eine
Kann-Regelung, wobei auch hier schon in den allermeisten
Fällen Einbehalte gemacht worden sind.
Korrekt!
Weiter ist in Artikel 84, Ziffer 2,
festgesetzt:
Wird festgestellt, dass keine
Überschussabgabe fällig ist, so werden jegliche vom
Käufer oder vom Mitgliedsstaat erhobenen Vorauszahlungen
spätestens am Ende des darauf folgenden
Zwölfmonatszeitraumes zurückgezahlt.
Korrekt!
Anmerkung: Bei buchstabengetreuer
Auslegung bedeutet dies, wird die nationale Referenzmenge
nicht erfüllt, ist keine Superabgabe fällig und die im
Rahmen der Vorsorglichen Einbehalte angesammelte Summe
der Überschussabgabe wäre zurückzubezahlen. Die
Handhabung in den Nationalstaaten ist eine andere.
Frankreich hat seit Jahren eine Unterlieferung gehabt,
trotzdem musste jeder Milcherzeuger für jedes Kilogramm
Überlieferung volle Superabgabe bezahlen. Diese Gelder
wurden für strukturelle Maßnahmen verwendet. Im letzten
Milchwirtschaftsjahr hat Frankreich auf Druck der
Molkereiwirtschaft die Quotendisziplin etwas gelockert,
schon wird mehr geliefert.
Wenn die franz. Bauern,
die starre Molkereiquote so toll gefunden hätten, dann
wäre sie nicht modifiziert worden! Die Molkereiquote
wurde auf Betreiben der französischen Bauernverbände
geändert. Es erfolgte eine Anpassung der Molkereiquoten
an die Entwicklung der Milchviehstandorte. Die
jahrelangen Unterlieferungen aufgrund der starren
Molkereiquoten war aus Sicht der Franzosen inakzeptabel.
Es wurden Molkereiquoten aus dem Süden in den Norden
transferiert. Damit hat Frankreich die Grundlage
geschaffen, dass es künftig seine Landesquote ausschöpfen
kann und wachstumswillige Betriebe im Norden genug Quote
erhalten. Unsere französischen Nachbarn bereiten sich
konsequent auf das Auslaufen der Quote in 2015 vor.
Die Frage der
nationalen Unterlieferung stellt sich in Deutschland
schon seit vielen Jahren nicht mehr.
Warum? Möglicherweise
weil die deutschen Milcherzeuger zwar von Mengensteuerung
reden, aber Mengensteigerung meinen?
Auch wenn ab und zu die nationale
Referenzmenge nur geringfügig überschritten worden ist,
die Erhebung der Superabgabe für jedes Kilogramm
Überlieferung wäre auch bei strenger Auslegung der
EU-Verordnung rechtswirksam gewesen.
Ja, aber dann hätte man
das eingenommene Geld wieder in irgendeiner Form an die
Milchbauern zurückführen müssen. Was soll der
bürokratische Aufwand, das ist doch rechte Tasche – linke
Tasche. Oder soll das Geld den Aussteigern zu Gute
kommen?
„Ein preisstützender Effekt ist durch die Aufhebung der Saldierung kaum zu erwarten.“
Die Abschaffung sämtlicher Saldierung
bewirkt eine Marktanpassung von 2 - 3 %
Produktionsvolumen, wohlgemerkt ohne Quotenkürzung. Die
Erfahrung 2007 hat gezeigt, schon relativ kleine
Mengenveränderungen können zu einer Nachfragesituation am
Milchmarkt und somit zu einem Anstieg der
Milcherzeugerpreise führen.
Diese Maßnahme
ist ebenso im Gesamtzusammenhang zu sehen, es ist ein
Schritt von vielen notwendigen
Schritten.
In den ersten Jahren der
Milchquoteregelung gab es keine Saldierungsmöglichkeiten.
Auch in dieser Zeit gab es Überlieferungen, die
Strafabgaben nach sich zogen. D.h. dass die Quote ohne
Saldierung besser eingehalten würde und damit weniger
Menge erzeugt wird, ist aus der Vergangenheit nicht zu
erkennen. Diejenigen die überliefern werden sich nur zu
steigenden Preisen Quote kaufen müssen.
„Deutschen Milcherzeugern entsteht ein Einnahmeverlust von ca. 30 Mio.“
1 Cent Milchgeld bedeutet
deutschlandweit 280 Mio. Euro, also ein Vielfaches von 30
Mio. mehr zu zahlender Superabgabe. Diese Argumentation
bedeutet marktwirtschaftliche Unkenntnis. Der Käufermarkt
ist geprägt von einem über der Nachfrage liegendem
Angebot. Kann nun mit verschiedensten Bausteinen, die ein
zurückgehendes Mengenvolumen bewirken, ein Verkäufermarkt
erreicht werden, liegt die damit erreichbare zusätzliche
Wertschöpfung durch ansteigende Milchpreise deutlich über
der zusätzlich zu zahlenden Superabgabe. Ein
wirtschaftliches Grundprinzip besagt, bei einem
ausgeglichenen Marktverhältnis bedeutet 1 % Reduktion
Angebot mindestens 5 % Preiserhöhung.
Dieses wirtschaftliche
Grundprinzip ist nirgends beschrieben. Handelt es sich um
einen neuen betriebswirtschaftlichen Lehrsatz direkt von
Herrn Schaber? Vielmehr ist es so, dass durch den hohen
Preis im Winter 2007/07 der Absatz von Milch und
Milchprodukten rückläufig war. Verbraucher haben teure
Milchprodukte durch andere Lebensmittel ersetzt. Die
Lebensmittelindustrie hat in ihren Rezepturen die
Milchbestandteile reduziert. Beide, Verbraucher und
Lebensmittelindustrie, ändern ihre Verzehrsgewohnheiten
bzw. Rezepturen nicht gleich wieder zurück!!! U. a.
dadurch haben wir derzeit eine geringere Nachfrage nach
Milch- und Milchprodukten.
Nachfrage ist keine fixe
Größe, sondern der Absatz ist immer auch vom Preis
abhängig. In der Betriebswirtschaft wird das Verhalten
der Abnehmer bei verschiedenen Preisgestaltungen in sog.
Preisbildungsmodellen abgebildet. Das Modell vom BDM
(Absatz ist immer gleich, egal, was das Produkt kostet)
konnten wir in der betriebswirtschaftlichen Literatur
noch nicht finden.
„EU-Nachbarstaaten nutzen umgehend Milchpreiserhöhungen aus und unterlaufen damit die Ziele der Mengenreduzierung., liefern die Nachbarländer nach Deutschland herein und schließen die Lücke.“
Ein Milchpreisanstieg in Deutschland
hat auch auf das Milchpreisniveau in unseren
EU-Nachbarstaaten Auswirkung. Am Beispiel Dänemark und
Arla-Food aus 2007 ablesbar: Durch den hohen Milchpreis
in Deutschland war Arla gezwungen, ihren Milchpreis
ebenfalls anzuheben.
Genau! Eine Handvoll
Arla Erzeuger kehrte der eigenen Molkerei den Rücken und
belieferte in der Herbst Hausse 2007 deutsche Abnehmer.
Als im Frühjahr 2008 die Milchmenge überschwappte und die
Preise sanken, fanden die Arla – Erzeuger wieder zurück
in den dänischen Hafen. Ein Strohfeuer!
Durch die bestehende EU-Milchmarktordnung sind EU-weit die Milchproduktionsmengen festgesetzt. Die EU-Milcherzeuger können somit die Produktion nicht beliebig ausweiten.
Der EU-Milchmarkt ist vergleichbar mit einer Badewanne, sollte Milch von Dänemark nach Deutschland fließen, ist erstens die Molkereiwirtschaft im Abflussland gezwungen ihren Milchpreis anzuheben. Damit verhindert sie ein weiteres Abfließen und zweitens, abfließende Milch fehlt dort und erzeugt dort eine Nachfrage, die wiederum auch von deutschen Molkereien bedient werden könnte.
Da nicht ersichtlich
ist, dass die anderen EU-Länder ebenfalls Mengenkürzungen
vornehmen wollen, würden sie die in Deutschland weniger
erzeugte Menge gern für uns erzeugen. Das Bild hinkt! Die
EU-weit ausgegeben Quoten liegen in der Summe schon heute
über dem durchschnittlichen Verbrauch der EU. Obwohl
vermehrt Rohmilchexporte z.B. aus Tschechien nach
Deutschland finden, ist die Milch in Tschechien noch
nicht ausgegangen und der Tschechische Milchpreis nicht
explodiert. Dass die Franzosen Milch nach Italien liefern
hat auch in Frankreich keine Milchknappheit erzeugt und
oder zu einer Milchpreisexplosion geführt. Die Milch
fließt zwar innerhalb Europas frei umher und sucht den
höchsten Preis, aber Milchknappheit entsteht nicht, weil
bei Preisanstieg in einem Land, die Milch sofort dorthin
zurückfließt.
„Auch bei einer EU-weiten Regelung würde eine Preisanhebung sofort vom Weltmarkt unterlaufen werden.“
Die WTO-Verhandlungen sind gescheitert,
die von der EU angebotene Senkung der Importzölle um 60 %
wird somit nicht wirksam. Die derzeitige Sachlage
(Zollsätze und Weltmarktpreis) bedeuten einen wirksames
Mittel, vom Weltmarkt unterlaufen werden zu können.
Nüchtern betrachtet, haben wir in der Vergangenheit eher
die umgekehrte Situation gehabt. Die EU hat mit ihrer
Exportpolitik andere Märkte unterlaufen.
Wenn es da nicht die
einzelstaatlichen Importquoten gäbe! Wie würde sonst
Milch aus der Ukraine nach Deutschland finden oder Butter
aus Australien?
Argumentation Aussetzung 2 % Quotenerhöhung
Widersprüchliche Argumentation in Bezug
auf Bauernverband, im Vorfeld der Quotenerhöhung sprach
er sich für eine Absenkung der Superabgabe aus. Der
derzeitige Sachstand, die Erhöhung nicht der
einzelbetrieblichen Referenzmenge zuzuteilen, entspricht
einer Erhöhung der Saldierungsmaßnahmen und somit
Absenkung der Superabgabe. Wichtig ist, die Saldierung
muss komplett ausgesetzt werden, dann stehen die diese
Mengen auch nicht der Spekulation zur Verfügung.
Wie bei allen
vorgeschlagenen einseitigen Maßnahmen, wird die
Aussetzung der Quotenerhöhung Umsatz in der Milchbranche
Deutschlands kosten, ohne dass ein Mengeneffekt in
Gesamteuropa spürbar wäre. Wird die vom BDM geforderte
Saldierung abgeschafft, dann entsteht vor allem wieder
Spekulationsmasse für Quotenverkäufer! Die vom BDM
geforderten Maßnahmen werden zur Erhöhung der
Quotenpreise führen, weil bauwillige Erzeuger
entsprechende Quoten nachweisen müssen und gezwungen
werden zu bieten. Sieht so die Politik für aktive
Milcherzeuger aus? Hier soll wieder eine Tür geöffnet
werden, um viel Geld aus der Milchproduktion in die
Taschen der Aussteiger zu leiten.
Argumentation Selbstregelnde Kräfte des Marktes
Um Marktverwerfungen zu erzeugen, bedarf es keiner ausufernden Milchproduktion. Schon relativ kleine Mengenveränderungen führen sofort zu einem Marktdruck bzw. auch Verkäufermarkt. Diese Anpassungen der Milchproduktion können schon geschehen durch die Veränderung der Haltungsdauer von potentiellen Schlachtkühen. Nicht verständlich ist, warum die Milchviehhalter darauf hoffen sollen, dass ihre Gewinnerartung mittelfristig den Getreidepreisen folgen solle. Erforderlich ist vielmehr sich als Kraft des Marktes einzubringen und somit der abnehmenden Hand (Molkereiwirtschaft und Handel) als Marktmacht, gerade auch bei der Gestaltung der Marktrahmenbedingungen, entgegen zu treten.
Warum verfolgen Getreide- und Schweinebauern nicht ein vergleichbares Konzept im Stile des BDM? Kann es ein, dass diese Kollegen wissen, dass sich aufgrund bestehender wettbewerbsrechtlicher Vorgaben in Deutschland und der EU keine Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Preiskartells findet?
Der DBV sorgt sich indes mehr um Augenhöhe der Molkereien als um die Augenhöhe der Erzeuger: Hierzu Auszug aus Pressemitteilung des DBV zum Milchgipfel: Er (Sonnleitner) appellierte an die Molkereien, eine leistungs- und
wettbewerbsfähige Molkereistruktur in
Deutschland zu schaffen. Nur Molkereien, die auf gleicher
Augenhöhe mit dem konzentrierten Lebensmitteleinzelhandel
Märkte gestalten könnten, seien auf Dauer auch in der
Lage, höhere Milcherzeugerpreise zu sichern, betonte der
DBV-Präsident.
Welche Auswirkungen eine auf
Molkereiebene verbesserte Struktur haben, ist gerade am
schon oft beschriebenen Beispiel Großbritannien
abzulesen.
Großbritannien ist ein
gutes Beispiel. Dort gab es einmal ein Dairy Borad, das
sie Milchpreise bestimmte. Ist schon lange her.
Jedenfalls zahlten die Molkereien auf Druck des Boards
fleißig aus und vergaßen darüber Investitionen zu
tätigen. Mit Eintritt Großbritanniens in die EU, sahen
sich die britischen Molkereien plötzlich mit der EU-
Konkurrenz konfrontiert. Sie hatten keine modernen Werke,
keine guten Marken und wurden, von Müller und Co einfach
überrollt. Alle Markenmilchprodukte im Britischen
Supermarkt stammen vom Festland (Müller Milch , Danone
usw.) mit Ausnahme einiger regionaler Käsesorten.
Zusammenfassung:
Die Darstellungen in den Publikationen der Bauernverbände und Molkereiwirtschaftsverbände sind geprägt von Vermischung der Zusammenhänge, Schaffung von Feindbildern und Neiddiskussionen. Allesamt nur dazu erarbeitet worden, die Milcherzeuger zu verunsichern.
Der BDM geht nicht darauf ein dass die Fortführung der Milchquote, auch unter anderem Namen, Kosten für die Milcherzeuger bringen wird. Seit Einführung der Quote 1984 hat sich die Zahl der Milcherzeuger von 368893 auf 110400 in 2005 reduziert. Bis 2008 wird sich die Zahl auf ein Viertel (ca. 95.000) reduziert haben. Die Einführung der Quote hat den Strukturwandel also nicht aufhalten können.
In dieser Zeit haben die verbleibenden Milcherzeuger ca. 10 Mrd. € (10.000.000.000 €) für den Zukauf von Quoten ausgegeben. Geld das den Milcherzeugern verloren gegangen ist.
Wenn die Milchquote fortgeführt würde, werden die Milchkuhhalter, die weiter bestehen wollen, weitere zig Mrd. Euro dafür bezahlen müssen.
Betriebe, die sich entwickeln wollen, wird das Leben schwer gemacht, da sie neben den Investitionen für Kühe und Stall, auch noch Geld für die Quote ausgeben müssen. Neueinsteiger haben durch das Quotensystem gar keine Chance. Das stets bemühte kanadische Modell dient als abschreckendes Beispiel. Der kanadische privat organisierte Quotenmarkt in „Bauernhand“ wird von den aufgabewilligen Erzeugern dominiert, die jedwede Änderung im Sinne der aktiven Milcherzeuger verhindern,. Die Quotenpreise haben teilweise ein Niveau erreicht, dass der Quotenhandel fast zum Erliegen kam. Zwei Bundesstaaten sahen sich bereits genötigt, durch Gesetze preisdämpfend einzugreifen.
Durch die anhaltende
Diskussion um die Kürzung oder Abschaffung der Saldierung
ist der Börsenpreis schon gestiegen. Eine Quotenkürzung
oder Herauskaufaktionen, wie sie vom BDM gefordert
werden, treiben den Börsenpreis weiter nach oben, da die
Quote von einem knappen Gut zu einer Rarität
würde.
Was knapp ist kostet
Geld.
Der momentane
Quotenpreis von etwa dem einfachen Milchpreis(ca. 35 ct),
würde, wie in den 80iger und 90iger Jahren auf den
dreifachen Milchpreis steigen (1,80 – 2,00
DM/kg)
Dass die EU die
Quotenregelung fortführen wird, ist äußerst
unwahrscheinlich. 75% der Mitgliedsländer müssten
zustimmen. Bei der letzten Verlängerung konnte die
Zustimmung nur durch einseitige Quotenerhöhung an die
Länder, die nicht zustimmen wollten erreicht
werden.
Die von dem BDM
favorisierte „freiwillige“ privatrechtliche Regelung kann
nicht funktionieren, da sich mit Sicherheit nicht alle
Milchviehhalter der EU einbinden lassen. Von keinem
Milchviehhalter könnte eine Strafabgabenzahlung für
Überlieferung wirksam gefordert werden. Abgesehen davon
wäre es aus kartellrechtlichen Gründen nicht möglich.